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Homeoffice: Das müssen Arbeitnehmende beachten

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Aus der Not heraus waren viele Arbeitnehmer:innen letztes Jahr zum ersten Mal im Homeoffice. Für einige wird das Homeoffice jedoch weiterhin bestehen bleiben. Um diese flexible Arbeitsform offiziell zu verankern, stehen viele Arbeitnehmer vor den Fragen: Was sind die Rechte und Pflichten? Bin ich verpflichtet, meine Zeit zu erfassen? Und ist mein Arbeitgeber verpflichtet, meine Ausstattung zu bezahlen? 

Unterschiede

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Homeoffice, Telearbeit, Mobile Office, remote oder mobil arbeiten häufig synonym verwendet. Die gesetzliche Definition unterscheidet jedoch zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten.

Telearbeit

Bei einem Telearbeitsplatz gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Es sind fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze, die vom Arbeitgeber im privaten Bereich des Arbeitnehmers installiert werden. Die Bedingungen müssen vertraglich festgehalten sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die benötigte Ausstattung bereitzustellen. Der Telearbeitsarbeitsplatz muss denselben Anforderungen genügen wie ein betrieblicher Arbeitsplatz. Erstmals gesetzlich definiert wurde Telearbeit 2016 (§ 2 Abs. 7 ArbStättV).

Mobile Arbeit

Für das mobile Arbeiten gibt es keinen gesetzlichen Rahmen, denn die Arbeitsstättenverordnung findet hier keine Anwendung. Dadurch ist mobiles Arbeiten in vielerlei Hinsicht flexibler für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mobiles Arbeiten ist an keinen Arbeitsort gebunden. Per Laptop, Smartphone oder Tablet kann jeder seine Aufgaben „unterwegs“ über das mobile Netz erledigen.

Arbeitsplatz für mobiles Arbeiten
Arbeitsplatz für mobiles Arbeiten

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Rechte & Pflichten

Recht auf Homeoffice

Einen gesetzlichen Anspruch, von zu Hause zu arbeiten, gibt es in Deutschland nicht. Nur wenn es unzumutbar ist, zur Arbeit zu kommen, kann von dem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Denn Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern Schutzpflichten.

Pflicht für Homeoffice

Der Arbeitsort ist meist im Arbeitsvertrag enthalten. Es ist also rechtswidrig, wenn ein Arbeitgeber verlangt, die privaten Räume zum beruflichen Arbeiten zu nutzten. Findet aber eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für einen dauerhaften Wechsel zu Homeoffice statt, ist es sinnvoll, eine schriftliche Homeoffice Regelung zu treffen. Meist geschieht dies in Form einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. 

Homeoffice Regelungen sind vertraglich festzuhalten.
Homeoffice Regelungen sind vertraglich festzuhalten.

Zeiterfassung

Arbeitgeber sind für die Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter:innen zuständig. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die mobil arbeiten. Bei vielen Unternehmen wird vorwiegend die „physische“ Stech- oder Stempeluhr genutzt. Für mobiles Arbeiten richten nun einige Firmen elektronische Zeiterfassungssysteme ein. Eine einfache Excel-Tabelle genügt in den meisten Fällen auch. 

Erreichbarkeit

Zu den vereinbarten Arbeitszeiten sollte jeder Arbeitnehmer im Homeoffice erreichbar sein. Zu klären gilt, ob sich an Kernzeiten gehalten werden muss oder die Zeit eigenständig eingeteilt werden kann. Wichtig ist, viel mit den Kolleg:innen zu kommunizieren. Im Homeoffice fällt der kurze Austausch auf dem Flur weg. Daher sind digitale Kommunikationswege, wie regelmäßige Video- und Telefonkonferenzen der einzelnen Projektgruppen, noch wichtiger als zuvor.

Zu den vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein.
Zu den vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein.

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Ausstattung

Kosten für die Ausstattung

Arbeitgeber müssen nicht zwingend die Kosten für das Homeoffice übernehmen. Solange es eine zusätzliche Alternative ist, von zu Hause zu arbeiten, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Wenn kein fester Büroarbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für den Arbeitsplatz zu Hause zu übernehmen. Dazu gehört die Büroausstattung mit ergonomischem Bürostuhl, die technischen Geräte und Telekommunikationskosten. Eine einvernehmliche, vertragliche Grundlage ist sinnvoll. 

Die Homeoffice-Ausstattung kann vom Arbeitgeber erstattet werden.
Die Homeoffice-Ausstattung kann vom Arbeitgeber erstattet werden.

Laufende Kosten

Im Homeoffice fallen neben der Ausstattung auch zusätzlich laufende Kosten an. Hierzu gehören Strom, Heizung, Miete und Telefon. Wer nur gelegentlich im Homeoffice arbeitet und einen Büroarbeitsplatz in der Firma hat, kann diese Kosten eher nicht von seinem Arbeitgeber zurück­for­dern. Richtet jedoch der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz im Büro ein, dann steht dem Arbeitnehmer in den meisten Fällen eine monatliche Kostenpauschale für die laufenden Kosten zu.

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Steuerliche Vorteile

Als Arbeitnehmer ist es möglich, Arbeitsmittel wie beispielsweise einen Bürostuhl von der Steuer abzusetzen – unabhängig von mobiler oder Telearbeit. Es lohnt sich, bei Geräten und Ausstattung in Qualität zu investieren, da das steuerliche Absetzen sie je nach Steuersatz und sonstigen Werbungskosten deutlich günstiger machen kann. 

Mehr zu Interstuhl erfahren Sie auch unter www.interstuhl.com/I/de-de/index.php.