Kartenschatten
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Die richtige Breite

Verkehrswege

Verkehrswege erschließen Räume. Fluchtwege sind die Voraussetzung, um diese im Gefahrenfall schnell wieder verlassen zu können. Die Anforderungen an diese Wege definieren die ASR A1.8 „Verkehrswege“, die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie die korrespondierenden Abschnitte der ARS V3.a „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“. Alle drei Regularien wurden zuletzt im März 2022 überarbeitet. Die DGUV Information 215–441 „Büroraumplanung“ erläutert, wann sich Verkehrswege mit anderen Flächen überlagern dürfen und wann das unzulässig ist.

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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf den in Deutschland gültigen Regularien. Anforderungen in anderen Ländern können davon abweichen.

Breiten und Höhen

Die folgende Tabelle nennt Mindestanforderungen an die lichte Breite und Höhe von Verkehrswegen. Die Angaben in Klammern benennen ggf. mögliche Einschränkungen im Bereich von Durchgängen und Türen.

Wegeart

Breite in m*

Höhe in m

Vorgaben für Hauptfluchtwege

bis 5 Personen

bis 20 Personen

bis 50 Personen

bis 100 Personen

bis 200 Personen

bis 300 Personen

bis 400 Personen

 

0,90

1,00

1,20

1,20

1,20

1,80

2,40

   

2,10

2,10

2,10

2,10

2,10

2,10

2,10

Gänge zu persönlich zugewiesenen Arbeitsplätzen
(bisher: Verbindungswege)

0,60

2,10

Gänge zu Betriebseinrichtungen ohne Gegenverkehr

0,60

2,10

Gänge zur Instandhaltung
(bisher: Wartungsgänge)

0,60

1,90

Verkehrsgänge für Fußgänger zwischen Regalen
und Schränken in Lagern und Archiven

1,25

2,10

Verkehrswege für Fußgänger in Nebengängen
von Lagern und Archiven (bei ausschließlicher
Be- und Entladung per Hand)

0,75

2,10

Türen von Toiletten und Toilettenräumen mit
nur einer Zelle

0,55

2,10

 

*Eine Unterschreitung der Mindestbreite der Flure von maximal 0,15 m an Türen kann vernachlässigt werden. Die lichte Breite darf jedoch an keiner Stelle weniger als 0,80 m betragen.

Quellen: ASR A1.8 und ASR A2.3

Zulässige Ausnahmen

  • Breiten von Verkehrs- und Fluchtwegen zur Nutzung durch max. 5 Personen:
    In Gebäuden, die bis zum 30.09.2022 errichtet wurden oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgte, darf die Mindestbreite wie bislang üblich, weiterhin 0,875 m (0,85 m im Bereich von Türen und Durchgängen) betragen. Dies gilt, bis sie das nächste Mal maßgeblich erweitert oder umgebaut werden oder wenn eine barrierefreie Gestaltung erforderlich wird.
  • Höhen von Verkehrs- und Fluchtwegen:
    In Bestandsgebäuden ist eine lichte Höhe der Verkehrswege von 2,00 m zulässig. Darüber hinaus darf die lichte Höhe im Bereich von Türen auf eine Höhe von 1,95 m reduziert werden.
  • Höhen von Wartungsgängen:
    Diese dürfen im Bereich von Türen und Toren auf 1,80 m reduziert werden.
  • Breiten von Toilettentüren:
    In Gebäuden, die bis zum 30.09.2022 errichtet wurden oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgte, darf die Mindestbreite von Toilettentüren oder Toilettenräumen mit nur einer Toilette weiterhin 0,50 m betragen. Dies gilt, bis sie das nächste Mal maßgeblich erweitert oder umgebaut werden.

Zulässige Überlagerungen

  • Verbindungswege dürfen sich mit anderen Flächen des Arbeitsplatzes, zu dem sie führen, überlagern.
  • Verkehrswege dürfen sich mit den Benutzerflächen von nur gelegentlich genutzten Schränken oder Regalen überlagern. Eine Überlagerung mit Funktionsflächen (z. B. bei Auszügen von Hängeregistraturen) ist nicht zulässig.

Beispiele:

Mindestbreiten von Verbindungswegen und Wartungsgängen
Mindestbreiten von Verbindungswegen und Wartungsgängen
Mindestbreiten von Verkehrswegen zwischen zwei Schreibtischblöcken (ebenfalls dargestellt: Wartungsgang)
Mindestbreiten von Verkehrswegen zwischen zwei Schreibtischblöcken (ebenfalls dargestellt: Wartungsgang)

Weitere Hinweise

  • Bei Einzugsgebieten von mehr als 200 Personen sind Zwischenwerte der Mindestbreiten zulässig. Dabei meint Einzugsgebiet einen Bereich, aus dem alle dort anwesenden Personen denselben Hauptfluchtweg nutzen müssen.
  • Für Neu- und Umbauten wird empfohlen, Türen ebenfalls auf eine Breite von 0,90 m anzulegen, da diese dann auch mit einem Rollstuhl passierbar sind.
  • Zudem weisen sowohl die ASR 2.3 als auch die ASR 1.8 darauf hin, dass bei der Ermittlung der lichten Breiten alle Einbauten und Einrichtungen, inkl. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen etc. zu berücksichtigen sind.
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Barrierefreiheit

Damit Rollstuhlnutzer und Menschen, die eine Gehhilfe benötigen, genügend Platz haben, sind breitere Verkehrswege erforderlich:

Wegeart

Mindestbreite in m

Verkehrswege für 1 bis 5 Personen, wenn auf dem betreffenden Weg keine anderen Personen entgegenkommen können oder wenn sich eine ausreichend große Begegnungsfläche in Sichtweite befindet

1,00

Verkehrswege für 1 bis 5 Personen, wenn auf dem betreffenden Weg andere Personen (ohne Rollstuhl oder Gehhilfe) entgegenkommen können und sich keine ausreichend große Begegnungsflächen in Sichtweite befindet

1,50

Verkehrswege für 1 bis 5 Personen, wenn auf dem betreffenden Weg andere Personen mit Rollstuhl oder Gehhilfe entgegenkommen können und sich keine ausreichend große Begegnungsflächen in Sichtweite befindet

1,80

 

Verbindungswege

0,90

Wartungsgänge und Gänge zu gelegentlich genutzten Betriebseinrichtungen

0,90

 

Quelle: ASR V3a.2

Beispiele

Mindestbreiten von Verbindungswegen und Wartungsgängen für Rollstuhlfahrende (ebenfalls dargestellt: Benutzerfläche in rot)
Mindestbreiten von Verbindungswegen und Wartungsgängen für Rollstuhlfahrende (ebenfalls dargestellt: Benutzerfläche in rot)
Mindestbreite von Verkehrswegen und Benutzerflächen mit einem Arbeitsplatz für Rollstuhlfahrer (ebenfalls dargestellt: Benutzerfläche für Rollstuhlfahrer; ihre Tiefe kann von 1,50 m auf 1,20 m reduziert werden, da der Schreibtisch in voller Breite unterfa
Mindestbreite von Verkehrswegen und Benutzerflächen mit einem Arbeitsplatz für Rollstuhlfahrer (ebenfalls dargestellt: Benutzerfläche für Rollstuhlfahrer; ihre Tiefe kann von 1,50 m auf 1,20 m reduziert werden, da der Schreibtisch in voller Breite unterfahrbar ist)

Zulässige Ausnahmen

  • Breite von Verkehrswegen:
    Eine Reduzierung der Mindestbreite von 0,10 m an Türen ist zulässig. Eine lichte Breite von 0,90 m darf jedoch nicht unterschritten werden.

Zusätzliche Anforderungen

  • Begegnungsflächen
    Die Flächen für die Begegnung von Rollstuhlfahrern mit Fußgängern, müssen mind. 1,50 × 1,50 m groß sein. Wenn sich zwei Rollstuhlnutzer begegnen können, müssen die Begegnungsflächen mindestens 1,80 × 1,80 m groß sein.
  • Wartungsgänge
    Wenn Wartungsgänge nur von einer Seite zugänglich sind (Sackgassen), muss für Beschäftigte, die einen Rollstuhl oder Rollator nutzen, eine Wendefläche von 1,50 × 1,50 m eingeplant werden. Wenn dies nicht möglich ist, darf die Strecke, die ggf. rückwärts gefahren werden muss, nicht länger als 3,00 m sein.

Begriffe

  • Verkehrswege
    sind „für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr (personengesteuert oder automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. Dazu gehören insbesondere Flure, Gänge einschließlich Laufstege und Fahrsteige, Bühnen und Galerien, Treppen, ortsfeste Steigleitern und und Laderampen“.
    Quelle: ASR A1.8
  • Fluchtwege
    sind Verkehrswege, an „die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben‑, Sanitär‑, Kantinen‑, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten“.
    Quelle: ASR A2.3
  • Hauptfluchtwege (früher als erste Fluchtwege bezeichnet)
    bezeichnen „insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge“.
    Quelle: ASR A2.3
  • Nebenfluchtwege (früher als zweite Fluchtwege bezeichnet)
    sind „zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.“
    Quelle: ASR A2.3
  • Gänge zu Betriebseinrichtungen ohne Begegnungsverkehr
    Hierbei handelt es sich um Verkehrswege, „die dem ungehinderten Zutritt zur Nutzung von Betriebseinrichtungen (z. B. Heizungen, Fenster, Elektroversorgung) dienen“.
    Quelle: ASR A1.8
  • Gänge zur Instandhaltung
    Unter diesem Begriff werden Verkehrswege zusammengefasst, „die ausschließlich der Wartung, Inspektion, Instandsetzung oder Verbesserung der Arbeitsstätten oder ortsfester Arbeitsmittel zum Erhalt des baulichen und technischen Zustandes dienen“.
    Quelle: ASR A1.8

Die Technischen Regeln zur ArbStättV (ASR) finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).