Für Büros in Deutschland finden Sie Antworten in der ASR A1.2.
Das sind die Eckpunkte:
Grundfläche
Unabhängig von der Art der Arbeitsräume müssen diese eine Mindestgröße von 8 m² für den ersten Arbeitsplatz und 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz haben. Darüber hinaus nennt die ASR Erfahrungs- und Richtwerte für die folgenden Raumformen:
-
Zellenbüros: 8 m² bis 10 m²
- Großraumbüros: 12 m² bis 15 m²
Der größere Flächenbedarf für Großraumbüros im Vergleich zu Zellenbüros ergibt sich im Wesentlichen aus zusätzlichen Verkehrswegen und der Notwendigkeit, größere Abstände und/oder trennende Elemente wie Schränke zwischen einzelnen Arbeitsgruppen einzuplanen, um so übermäßige akustische Störungen zu vermeiden.
Lichte Raumhöhe
Ergänzend macht die ASR A1.2 auch Vorgaben zu Raumhöhen und Raumvolumen.
Für die lichte Höhe von Arbeitsräumen gilt:
Grundfläche | Mindesthöhe in m | Erlaubte Reduktion in m* |
---|---|---|
Räume bis zu 50 m2 | mind. 2,50 | |
Räume mehr als 50 m2 | mind. 2,75 | max. 0,25 |
Räume mehr als 100 m2 | mind. 4,00 | max. 0,25 |
Räume mehr als 2.000 m2 | mind. 3,25 | max. 0,25 |
* Zum Ausschluss gesundheitlicher Bedenken, muss bei einer Unterschreitung der Mindesthöhen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Raumvolumen
Für das Raumvolumen von Büroarbeitsräumen definiert die ASR A1.2 folgende Anforderungen:
- Bei überwiegend sitzender Tätigkeit: 12 m³
- Bei überwiegend sitzender Tätigkeit: 12 m³