Auf diese häufig gestellte Frage, gibt die ASR A1.2 erste Antworten in Form von Anforderungen, Erfahrungs- und Richtwerten.
Grundfläche
Unabhängig von der Art der Arbeitsräume müssen diese eine Mindestgröße von 8 m2 für den ersten Arbeitsplatz und 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz haben. Darüber benennt die ASR Erfahrungs- und Richtwerte für die folgenden Raumformen:
-
Zellenbüros: 8 m2 bis 10 m2
- Großraumbüros: 12 m2 bis 15 m2
Der größere Flächenbedarf für Großraumbüros im Vergleich zu Zellenbüros ergibt sich im Wesentlichen aus zusätzlichen Verkehrswegen und der Notwendigkeit, größere Abstände und/oder trennende Elemente wie z. B. Schränke zwischen einzelnen Arbeitsgruppen einzuplanen, um so übermäßige akustische Störungen zu vermeiden.
Lichte Raumhöhe
Ergänzend macht die ASR A1.2 auch Vorgaben zu Raumhöhen und Raumvolumen.
Für die lichte Höhe von Arbeitsräumen gilt:
Grundfläche | Mindesthöhe in m | erlaubte Reduktion in m* |
---|---|---|
Räume bis zu 50 m2 | mind. 2,50 | |
Räume mehr als 50 m2 | mind. 2,75 | 0,25 |
Räume mehr als 100 m2 | mind. 4,00 | 0,25 |
Räume mehr als 2.000 m2 | mind. 3,25 | 0,25 |
* Zum Ausschlus gesundheitlicher Bedenken, muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Raumvolumen
Für das Raumvolumen von Büroarbeitsräumen definiert die ASR A1.2 folgende Anforderungen:
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit: 12 m3
- bei überwiegend nichtsitzender Tätigkeit: 15 m3