Mehrpersonenbüros gehören laut ASR A1.2 zu den Zellenbüros. Diese „sind in der Regel entlang der Fassade angeordnet und über einen gemeinsamen Flur zugänglich. Mehrpersonenbüros umfassen in der Regel bis sechs Büro- oder Bildschirmarbeitsplätze.” (Definition gemäß ASR A1.2)
Mehrpersonenbüros sind sehr gut für die Zusammenarbeit von Personen geeignet, die in enger Abstimmung zusammenarbeiten. Mehrpersonenbüros erleichtern eine intensive Kommunikation und eine zeitweise gegenseitige Vertretung. Wenn mehrere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen regelmäßig am Telefon oder persönlich im eigenen Büro mit anderen Personen kommunizieren, sollten Schallabsorber zwischen den Arbeitsplätzen platziert werden.
Vorteile von Mehrpersonenbüros:
- intensive Zusammenarbeit im Team oder der Abteilung möglich
- hohe Vertraulichkeit gegenüber anderen Unternehmenseinheiten
- relativ leichte Abstimmung zur Regelung von Klima und Licht sowie der Gestaltung des Büroraums
Nachteile von Mehrpersonenbüros:
- relativ flächenaufwendig
- gegenseitige Störungen möglich
- bei festen Wänden geringe Flexibilität für Veränderungen
- fehlende Transparenz
Hinweis: Gemäß ASR A1.2 ist bei der Gestaltung von Mehrpersonenbüros von einer Mindestfläche je Arbeitsplatz von 8 m² bis 10 m² auszugehen.
Unabhängig von der Raumform dürfen nur solche Räume genutzt werden, „deren Grundflächen mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen”. Außerdem müssen für jeden Beschäftigten mindestens 12 m³ Luftraum zur Verfügung stehen. (Anmerkung: Diese Anforderungen gelten nicht für Besprechungs- und Schulungsräume.)
Das Titelbild dieses Beitrags stammt aus dem Showroom der Marke Kinnarps.
