Kartenschatten
Zurück zu allen Artikeln

Kombibüro

Konzentrierte Einzelarbeit und Kommunikation

Definition Symbol

„Kombibüros sind in der Regel Kombinationen aus Zellenbüro und Großraumbüro. Die ‘Arbeitskojen’ sind in der Regel mit je einem Beschäftigten besetzt, um einen Gemeinschaftsraum mit Besprechungsecken, Registraturen, Serviceeinrichtungen, Teeküchen u. a. gruppiert und durch Glaswände und ‑türen mit dem Gemeinschaftsraum verbunden.” (Definition gemäß ASR A1.2)

Grundriss eines Kombibüros mit einzelnen Büro- und Besprechungszellen sowie einer Gemeinschaftszone in der Mitte der Büroetage
Grundriss eines Kombibüros mit einzelnen Büro- und Besprechungszellen sowie einer Gemeinschaftszone in der Mitte der Büroetage

Vorteile von Kombibüros:

ALLGEMEIN:

  • Gute Kombinatierbarkeit von Einzel- und Teamarbeit möglich

EINZELARBEITSRÄUME:

  • relativ störungsfreies und kreatives Arbeiten möglich
  • hohe Vertraulichkeit, geringe akustische Störungen
  • individuelle Regelung von Klima und Licht möglich
  • persönliche Arbeitsplatzgestaltung möglich

MULTIFUNKTIONSZONE:

  • ausreichend Raum für spontane Kommunikation sowie Team– und Projektarbeit
  • Flexibilität bei der Organisation der Arbeit
  • Flexibilität für anforderungsbezogene Umgestaltung der gemeinschaftlich genutzten Kommunikations- und Archivzonen

Nachteile von Kombibüros:

  • wenig Stauraum am Einzelarbeitsplatz
  • visuelle Ablenkung durch Aktivitäten in der Gemeinschaftszone möglich 
  • fehlendes Tageslicht in der Multifunktionszone
Infoblock Symbol

Unser Tipp: Wie gut Kombi-Büros funktionieren, hängt in hohem Maße von der Ausstattung der Multifunktionszone ab. Traditionell wird diese für kurze Besprechungen in kleiner Runde und spontane Kommunikation genutzt. Aber es gibt Alternativen. Wie wäre es mit einer Coworking-Zone? Inspirationen dafür finden Sie in den Co-Areas der IBA Forum-Showrooms.

Infoblock Symbol

Hinweis: Laut ASR A1.2 dürfen nur solche Räume genutzt werden, „deren Grundflächen mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen”. Außerdem müssen für jeden Beschäftigten mindestens 12 m³ Luftraum zur Verfügung stehen. (Anmerkung: Diese Anforderungen gelten nicht für Besprechungs- und Schulungsräume.)

Kennen Sie schon die Online-Showrooms im IBA-Forum?

Das Titelbild dieses Beitrags stammt aus dem Showroom der Marke Dauphin.

Link zum Online-Showroom der Marke Dauphin im IBA Forum