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IBA Forum - Gruppenbüro, Bild: OKA Büromöbel
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Gruppenbüro

Gute Voraussetzungen für Teamarbeit

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„Gruppenbüros sind für die Einrichtung von in der Regel bis zu 25 Büro- oder Bildschirmarbeitsplätzen vorgesehene fensternahe Raumeinheiten, die mit Stellwänden oder flexiblen Raumgliederungssystemen deutlich voneinander abgegrenzt werden.” (Definition gemäß ASR A1.2)

Gruppen- bzw. Teambüros werden häufig durch gesamte organisatorische Einheiten belegt. Sie sind vor allem für Unternehmensbereiche geeignet, in denen eine intensive Abstimmung zwischen den einzelnen Mitarbeitern notwendig ist. Da eine akustische Abgrenzung der Arbeitsplätze nur bedingt möglich ist, bzw. zu einem erhöhten Flächenbedarf führen würde, sind Gruppenbüros für konzentriertes Arbeiten nur bedingt geeignet.

Grundriss mit einem Gruppenbüro, mehreren Zellenbüros und einem Besprechungsraum
Grundriss mit einem Gruppenbüro, mehreren Zellenbüros und einem Besprechungsraum
Grundriss mit zwei Gruppenbüros, Mehrpersonenbüros sowie einem Besprechungs- und Schulungsraum
Grundriss mit zwei Gruppenbüros, Mehrpersonenbüros sowie einem Besprechungs- und Schulungsraum
Grundriss mit einem Gruppenbüro, verschiedenen Zellenbüros und einem Besprechungsraum
Grundriss mit einem Gruppenbüro, verschiedenen Zellenbüros und einem Besprechungsraum

Vorteile von Gruppenbüros:

  • intensive Zusammenarbeit im Team oder der Abteilung möglich
  • Flexibilität bei der Organisation der Arbeit gegenüber kleineren Büroeinheiten
  • erhöhte Flexibilität für anforderungsbezogene Umgestaltung 

Nachteile von Gruppenbüros:

  • akustische Optimierung erfordert vergleichsweise großen Aufwand
  • konzentriertes Arbeiten oft nur bedingt möglich
  • individuelle Regulierung von Klima und Licht nur teilweise möglich
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Unser Tipp: Die in der ASR A1.2 erwähnte Abgrenzung der Arbeitsplatzgruppen kann auch durch Schränke erfolgen.

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Hinweis: Laut ASR A1.2 dürfen nur solche Räume genutzt werden, „deren Grundflächen mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen”. Der tatsächliche Bedarf kann deutlich höher sein, siehe Flächenplanung. Außerdem müssen für jeden Beschäftigten mindestens 12 m³ Luftraum zur Verfügung stehen. (Anmerkung: Diese Anforderungen gelten nicht für Besprechungs- und Schulungsräume.)

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Das Titelbild dieses Beitrags stammt aus dem Showroom der Marke OKA.

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